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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Einschließlich Stornierungs- und Zahlungsbedingungen

A. Verpflichtungen des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet:

  1. die Unterkunft pünktlich, wie in diesem Mietvertrag vereinbart, zur Verfügung zu stellen;
  2. In gutem Zustand und mit vollständigem Inventar gemäß beiliegender Liste zu liefern;
  3. Abschluss einer angemessenen Gebäude- und Hausratversicherung für die Unterkunft mit Inventar, die auch Schäden während der Vermietung abdeckt;
  4. Sicherstellung, dass der Hausmeister dem Mieter Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt, in denen sich die Unterkunft befindet;
  5. Ausreichende vorherige Unterweisung über den gemieteten Gegenstand.

B. Die Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet:

  1. die fällige Miete und Kaution auch dann zu zahlen, wenn er die Unterkunft nicht oder nur für einen Teil der Mietdauer nutzt, es sei denn, es wird eine Stornogebühr gemäß Artikel D gezahlt;
  2. Verwenden Sie die Unterkunft sorgfältig und entsprechend ihrem Zweck (Erholung);
  3. Befolgen Sie die Anweisungen des Vermieters;
  4. Die Wohnung nicht an andere Personen als die in dieser Vereinbarung genannten zu vermieten oder zu bewohnen;
  5. Die Unterkunft pünktlich (wie in diesem Vertrag vereinbart) und in demselben Zustand wie zu Beginn der Mietzeit zu übergeben.

C. Borg

  1. Zu Beginn des Mietzeitraums muss der Mieter eine Kaution an den Vermieter zahlen. Dieser Betrag wird vom Vermieter an den Mieter zurückerstattet, nach Abzug dessen, was der Mieter dem Vermieter noch schuldet. Zum Beispiel Kosten für Wasser und Energie, vom Mieter zu vertretende Schäden an der Mietsache und Verwaltungskosten. Der Vermieter muss den Schaden und die Kosten nachweisen, z. B. durch Fotos und Rechnungen;
  2. Falls die Kaution nicht ausreicht, kann der Vermieter den Mieter für den Überschuss in Anspruch nehmen;
  3. Der Vermieter legt die Kaution einseitig fest. Je nach Mietdauer beläuft sich dieser Betrag auf bis zu 2.500 €.

D. Kündigung des Mieters

  1. Der Mieter muss per E-Mail kündigen;
  2. Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter die folgenden Stornogebühren;
    1. 30% des Mietpreises bei Stornierung mehr als 3 Monate vor Mietbeginn;
    2. 50% des Mietpreises bei Stornierung mehr als 2 Monate, aber nicht mehr als 3 Monate vor Beginn des Mietzeitraums;
    3. 70% des Mietpreises bei Stornierung mehr als 1 Monat, aber nicht mehr als 2 Monate vor Mietbeginn;
    4. 90% des Mietpreises bei Stornierung ab 1 Tag, aber nicht mehr als 1 Monat vor Beginn des Mietzeitraums;
    5. 100% des Mietpreises bei Stornierung am Tag des Beginns des Mietzeitraums;
  3. Zusätzlich zur Stornogebühr erhebt der Vermieter eine feste Verwaltungsgebühr von 250 €.

E. Zahlung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten;
  2. Der Mieter muss den Restbetrag des Mietpreises (75 %) des Mietobjekts mindestens 30 Tage vor Beginn des Mietzeitraums auf der Grundlage einer fälligen Rechnung bezahlen;
  3. Wenn der Mieter innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Mietzeitraums bucht, muss er den gesamten Betrag (100 %) sofort auf der Grundlage einer aufgelaufenen Rechnung bezahlen.

F. Nichteinhaltung der Vorschriften

  1. Kommt eine der Parteien ihren Verpflichtungen nicht nach, hat die andere das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Nichterfüllung ist geringfügiger Natur oder Umfang. Bei der Auflösung besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, der Ausfall ist dieser Partei selbst zuzuschreiben;
  2. Im Falle einer Auflösung oder Teilauflösung aufgrund eines Versäumnisses des Vermieters erstattet dieser die gezahlte Miete (teilweise) zurück.
  3. Wird die Unterkunft nicht oder nicht rechtzeitig übergeben, hat der Mieter Anspruch auf 25 % des Mietpreises, vorbehaltlich des in Absatz 1 genannten Rechts auf Schadenersatz;
  4. Wenn der Mieter den Schlüssel später als vereinbart zurückgibt, hat der Vermieter Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Tagespreises (anteiliger Prozentsatz des Mietpreises) pro Tag.

G. Kosten während der Anmietung

  1. Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung der Unterkunft während der Mietzeit stehen, wie Bußgelder und Mautgebühren, gehen zu Lasten des Mieters;
  2. Die notwendigen Kosten für die normale Instandhaltung und Instandsetzung gehen zu Lasten des Vermieters. Liegt ein Mangel vor, sollte sich der Mieter unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten zu besprechen.

H. Schaden

  1. Bei Diebstahl, Beschlagnahme oder erheblicher Beschädigung der Wohnung, des Inventars und des Zubehörs ist der Mieter verpflichtet, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Der Mieter hat die Anweisungen des Vermieters zu befolgen;
  2. Bei Diebstahl, Beschlagnahme oder erheblicher Beschädigung der Wohnung, des Inventars und des Zubehörs ist der Mieter voll und ganz verantwortlich, und der Vermieter kann diese Schäden direkt beim Mieter geltend machen, zuzüglich der Kosten für die Behebung des Schadens, wie z. B. Arbeitsaufwand und Einkommensverluste, aber nicht darauf beschränkt;
  3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, sie sind ihm nicht zuzurechnen. Der Schaden kann nicht vom Mieter zurückgefordert werden, wenn er durch eine im Voraus für diesen Aufenthalt abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Die vom Versicherer des Vermieters erhobene Selbstbeteiligung geht zu Lasten des Mieters.

I. Sonstige Bestimmungen

  1. Es ist nicht erlaubt, während des Aufenthalts im Hermitage Estate Partys zu veranstalten;
  2. Der Vermieter muss die Einladung weiterer Gäste – die nicht auf der Gästeliste stehen und nicht in der Wohnung wohnen – durch den Mieter ausdrücklich genehmigen. Ungeladene Gäste – also solche, die nicht auf der Gästeliste stehen und nicht auf dem Anwesen wohnen – sind auf dem Hermitage Estate grundsätzlich nicht willkommen;
  3. Haustiere sind nicht erlaubt;
  4. Das Rauchen ist in den Villen nicht erlaubt;
  5. Veranstaltungen sind nicht erlaubt.

J. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem niederländischen Recht. Für die Entscheidung von Streitigkeiten sind ausschließlich die niederländischen Gerichte zuständig.